Winterreifenpflicht – verständlich erklärt.

Winterreifenpflicht in Deutschland

UPDATE: Die Winterreifenpflicht in Deutschland bezog sich bislang nur auf den Fahrzeugführer.
Ab dem 1.1.2018 gilt sie auch für den Fahrzeughalter. Das bedeutet: Ist das Fahrzeug (gilt nicht für Motorräder) bei den unten genannten Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs, kann neben dem Fahrzeugführer auch der Fahrzeughalter belangt werden (Geldbuße und ein Punkt in Flensburg), wenn er die Fahrt anordnet und selbst wenn er sie zulässt – was fast immer der Fall sein dürfte.

Gibt es eine „Winterreifenpflicht“ in Deutschland? Ja, die gibt es!
Sie ist geregelt in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung und gilt seit dem 4.Dezember 2010.

Die neue Winterreifenpflicht in Deutschland verbietet dem Führer eines KFZ auf Straßen mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte die Verwendung von Reifen, die nicht die Eigenschaften eines M+S-Reifens besitzen.

Wer also bei

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eisglätte
  • Reifglätte

mit dem KFZ unterwegs ist, braucht Reifen mit M+S-Eigenschaften.

Die Winterreifenpflicht ist also nicht durch einen festen Zeitraum geregelt, sondern durch den winterlichen Straßenzustand.

Übrigens: Drei Winter- und ein Sommerreifen am Auto gelten auch als Verstoß gegen die Winterreifenpflicht.

Winterreifenpflicht Österreich

Es existiert keine generelle Winterreifenpflicht in den Wintermonaten. Pkw und Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Achtung: Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Winterreifenpflicht Schweiz

In der Schweiz gibt es ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Es können aber Geldbußen verhängt werden, wenn es zu Verkehrsbehinderungen (z.B. liegengebliebene Fahrzeuge an Steigungen) wegen ungeeigneter Bereifung kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Das Auto-Winterpaket

Winterreifenpflicht Italien

Für einzelne Strecken (speziell für Pass-Strecken) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt insbesondere in den Provinzen Mailand und in Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15.10 bis 15. 4 des Folgejahres die Winterreifenpflicht.

Ganzjahresreifen, M+S-Reifen, M+S-Eigenschaften

Die neuen gesetzlichen Regelungen in Deutschland verlangen bei den oben beschriebenen Straßenverhältnissen Reifen mit M+S-Eigenschaften.
[toggle title=“M+S-Eigenschaften: Klicken für Details“]
„…bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist…“ (Quelle: Anhang II Nr. 2.2 92/23/EWG )
[/toggle]
Der Gesetzgeber fordert also nicht explizit M+S-Reifen, sondern Reifen, die die typischen Eigenschaften von M+S-Reifen aufweisen (Profil & Struktur, s.o.)

Insofern ist man mit Reifen, die entweder den M+S-Schriftzug oder – noch besser –  das Alpine-Symbol (Berg + Schneeflocke) bzw. nur die Schneeflocke tragen, gut ausgerüstet. (Siehe Hinweis unten!)

Aber auch Ganzjahresreifen, die die entsprechenden M+S-Eigenschaften (Profil, Struktur, s.o.) besitzen, wären damit als  „Winterreifen“ in Ordnung. Zumindest bis zum 31.12.2017.

NEU: Ab dem 1.1.2018 müssen neu produzierte Reifen, die offiziell wintertauglich sind, das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke – siehe Bild) tragen. Reifen mit dem Alpine-Symbol müssen strengeren Testkriterien standhalten, als das bei M+S-Reifen der Fall ist.
M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, können noch bis zum 30.09.2024 als Winterreifen gefahren werden.

Winterreifenpflicht Zeitraum

Das Wichtige zuerst:
Es gibt keinen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht in Deutschland!

Weder der 1.Oktober, noch der 1.November oder sonst ein festes Datum läuten die gesetzliche Pflicht für angemessene Bereifung ein. Ab wann die Winterreifenpflicht gilt, entscheidet allein der Straßenzustand – es handelt sich also um eine situative Pflicht. Ebenso wenig endet die Winterreifenpflicht an Ostern. Wenn es eine Woche nach Ostern schneit, braucht man beim Führen eines KFZ Winterreifen.

Trotzdem kann es nicht schaden, die Regel „O bis O“ – also Oktober bis Ostern als Mindestzeitraum für Winterreifen zu nutzen. Denn die weichere Gummimischung der Winterreifen verbessert das Bremsverhalten bereits bei kühlen Temperaturen oberhalb der Gefriergrenze.

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht

Bei Lkw und Bussen ist die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Grund: Diese Fahrzeuge sind normalerweise mit Reifen ausgestattet, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind, aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Quads oder Gelädewagen und SUV.

Sonderfall Reifenpanne
Wer eine Reifenpanne hat und nur einen Sommerreifen zum Wechseln dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden. Bei der nächsten Gelegenheit muss dann ein Winterreifen montiert werden!

Keine Pflicht für Anhänger
Ein Anhänger ist per Definition kein Kraftfahrzeug. Deswegen gilt für Anhänger die Winterreifenpflicht nicht. Trotzdem ist es – gerade bei häufiger Nutzung im Winter – sinnvoll, auch Anhänger mit Winterreifen auszurüsten.

Winterreifenpflicht für Mietwagen

Die Winterreifenpflicht gilt für den Fahrzeugführer (den Fahrer). Zwar muss der Vermieter (Halter) auch im Winter ein verkehrssicheres und fahrbereites Auto zu Verfügung stellen. Das ändert aber nichts an der Verpflichtung des Fahrers, bei winterlichen Straßenverhältnissen für geeignete Bereifung zu sorgen (s.o.). Er muss im Fall des Falles das Bußgeld bezahlen und sich mit Versicherungen etc. herumschlagen.

Tipp: Prüfen Sie bei Abholung immer, ob alle Reifen am Auto das M+S-Symbol haben oder – noch besser – das Symbol mit der Schneeflocke.

Am besten man klärt bereits bei der Bestellung ab, ob ein Fahrzeug mit Winterbereifung verfügbar ist und ob das zusätzliche Kosten bedeutet. Die meisten großen Autovermieter haben rüsten fast ihre gesamte Fahrzeugflotte in den Wintermonaten mit Winterreifen aus und verlangen dafür auch nichts extra. (Stand Oktober 2014)

Winterreifen am Motorrad

Für Motorräder gibt es im normalen Reifenhandel defacto keine Winterreifen. Deswegen gelten laut einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums auch Reifen ohne M+S-Kennzeichnung, die auf Grund ihres grobstolligen Profils (Off-Road-Reifen) offensichtlich Eigenschaften von Winterreifen haben, als Winterreifen. (Weitere Infos) Was für Quads und Geländefahrzeuge also nicht möglich ist, sieht das Verkehrsministerium bei Motorrädern scheinbar anders.

Verstoß gegen Winterreifenpflicht: Strafe, Bußgeld & Punkte

Wer ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verbotswidrig ohne Winterreifen führt, darf mit folgenden Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen:

Verstoß Bußgeld Punkte
Trotz Winterreifenpflicht mit „Sommerreifen“ gefahren… € 40 1
…und dabei andere behindert € 80 1
… und andere gefährdet € 100 1
…und es kam zum Unfall € 120 1

Winterreifenpflicht & Unfall

Wer trotz Winterreifenpflicht mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist und einen Unfall hat (egal ob fremdverschuldet oder nicht), bekommt sehr wahrscheinlich Probleme mit der Versicherung. Zum einen drohen verringerte Leistung der Kaskoversicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit.

Zum anderen kann es aufgrund ungeeigneter Bereifung zu einer Mithaftung kommen: In nahezu allen Unfallkonstellationen dürften Bremsweg und Reifenhaftung bei der Beurteilung des Unfalls eine wesentliche Rolle spielen. Insofern würde der Nachweis, dass die falsche Bereifung für Unfallhergang- und Folgen nicht kausal war, abgesehen von einigen wenigen Fällen extrem schwer fallen.

Profiltiefe für Winterreifen

Auch wenn der Gesetzgeber bei der Profiltiefe keine speziellen Angaben für Winterreifen bereithält (Die üblichen 1,6 Millimeter Mindestprofil gelten generell für alle Reifen), sollten Winterreifen ein tieferes Profil (mindestens 4 mm – besser 8 Millimeter) aufweisen. Andernfalls können Sie ihre Haftungs-Vorteile aufgrund zu kurzer Lamellen auf der Lauffläche nicht ausspielen.

Winterreifenpflicht beim Parken

Darf man mit Sommerreifen im Winter parken? Ja, das darf man.

Das Gesetzt sieht keine Strafe für das Parken von KFZ bei winterlichen Straßenverhältnissen vor. Berichte über Strafzettel für Sommerreifen an parkenden Autos gehören eher ins Reich der Märchen. Die Winterreifenpflicht gilt nur für das Führen von Fahrzeugen.

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