Geschwindigkeitsindex Reifen: H, Z, V, W, Y…

Der Geschwindigkeitsindex eines Reifens gibt an, wie schnell man mit dem Reifen fahren darf. Er ist in der Reifenbezeichnung als letztes Zeichen enthalten und kann auf der Reifenflanke abgelesen werden.
Der Geschwindigkeitsindex wird auch als Geschwindigkeitsklasse oder Geschwindigkeitskategorie bezeichnet (engl.: Speedindex).

In unserer Geschwindigkeitsindex Tabelle finden Sie ganz einfach zu jedem Geschwindigkeitsindex die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Geschwindigkeitsindex Tabelle

Geschwindigkeits-Index
(Speed-Index)
zulässige
Höchst-Geschwindigkeit
F-Index 80 km/h
G-Index 90 km/h
J-Index 100 km/h
K-Index 110 km/h
L-Index 120km/h
M-Index 130km/h
N-Index 140 km/h
P-Index 150 km/h
Q-Index 160km/h
R-Index 170 km/h
S-Index 180 km/h
T-Index
T-Sommerreifen Übersicht
190 km/h
U-Index 200 km/h
H-Index
H-Sommerreifen Übersicht
210 km/h
V-Index
V-Sommerrreifen Übersicht
240 km/h
W-Index
W-Sommerreifen Übersicht
270 km/h
Y-Index
Y-Sommerreifen Übersicht
300 km/h
VR-Index >210 km/h
ZR-Index (ältere Bezeichnung. Tips zu VR/ZR siehe unten) >240 km/h

Die Geschwindigkeitsindex Tabelle als Bild.

Der Geschwindigkeitsindex eines Reifens gibt (zusammen mit dem Lastindex) die zulässige Reifen-Höchstgeschwindigkeit an, mit der der Autoreifen gefahren werden darf. Beispiel: Ein V-Reifen darf bis 240 Stundenkilometer, ein Reifen mit W-Index sogar bis 270 km/h gefahren werden.

Geschwindigkeitsindex Tabelle
Geschwindigkeitsindex für Reifen: Tabelle

Ist der Geschwindigkeitsindex höher als der im Fahrzeugschein eingetragene Wert, ist das unproblematisch. Man darf als bspw. einen V-Reifen (240) fahren, wenn im Schein ein H-Reifen (210) eingetragen ist.
Ist der Geschwindigkeitsindex nierdriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden. Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen

Bei M+S Reifen darf ein Reifen mit niedrigerer Höchstgeschwindigkeit gefahren werden als im Fahrzeugschein steht. Bedingung dafür sind ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des M+S Reifens im Sichtfeld des Fahrers sowie die Einhaltung derselben :)

Beispiel: Im Schein ist 195/65 R15 H (Sommerreifen) angegeben. Dann darf z.B. ein 195/65 R15 T M+S (Winterreifen) gefahren werden, wenn ein Aufkleber mit „Max. 190 km/h“ im Auto angebracht wird.

Aktuelle Winterreifen-Übersicht (Amazon)

Geschwindigkeitsindex berechnen

Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.*

Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender  Formel berechnet:

Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit

Beispiel-Berechnung:
Das Auto hat laut Fahrzeugschein eine Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 188 km/h.
(Feld T in der Zulassungsbescheinigung bzw. Ziffer 6 im Fahrzeugschein).

Der Hersteller schreibt Reifen mit V-Index vor.

Mindestanforderung = (188 + 6,5) + (0,01 x 188) = 194,5 + 1,88 = 196,38.

Damit könnte also theoretisch auch ein U-Reifen gefahren werden; mit einem H-Reifen (210 km/h) ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite und spart immer noch Geld (im Vergleich zum geforderten V-Reifen).

ACHTUNG: Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. einem Geschwindigkeitsindex größer als H sind Abschläge beim Lastindex notwendig. Fragen Sie dazu beim Reifenhändler nach.

Wenn Sie berechnen möchten, wie sich der Wechsel auf eine andere Reifengröße auf die Tachoabweichung auswirkt, können Sie das ganz leicht mit unserem Tacho & Reifenrechner machen.

VR- & ZR-Reifen

VR-Reifen (>210) und ZR-Reifen (>240) sind Hochgeschwindigkeitsreifen älterer Fahrzeuge (die in den meisten Fällen nicht mehr hergestellt werden). Der VR- und ZR-Index  entsprechen keiner aktuellen Norm. Wenn bei Ihrem Fahrzeug solche Reifen gefordert sind, wenden Sie sich am besten an einen kompetenten Reifenhändler. Der kann für Sie heraussuchen, welche Reifen nach den aktuellen Index-Symbolen Sie ersatzweise fahren dürfen.

Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein

Der vorgeschriebene Reifenindex für normale PKW steht in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) unter Punkt 15.1 (Vorderachse) und 15.2 (Hinterachse). Weitere zugelassene Reifenspezifikationen (auch die erlaubten Reifengrößen) finden sich in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument/Certification of Conformity) Ziffer 32. und/oder 50. Wer noch einen alten Fahrzeugschein hat (bis 2005) findet den Geschwindigkeitsindex unter Punkt 20/21 und 22/23. Alternative Größen/Geschwindigkeiten stehen bei Ziffer 33.

Geschwindigkeitsindex Reifen

So lesen Sie den Geschwindigkeitsindex am Reifen ab: Es ist der letzte Buchstabe auf der Flanke des Reifens. Dieser Autoreifen mit dem Geschwindigkeitsindex „H“ darf mit maximal 210 km/h gefahren werden. In der Geschwindigkeitsindex-Tabelle oben finden Sie alle aktuellen Angaben.

 
* = Erlass des BMVBW (heute BMVBS bzw. BMVI) vom 9.November 2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses „Räder und Reifen“ auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

29 Gedanken zu „Geschwindigkeitsindex Reifen: H, Z, V, W, Y…“

  1. Guten Tag Mehmet,
    leider ist es bei Reifenproblemen / Fahrwerksproblemen nicht möglich, eine Ferndiagnose zu stellen. Sie sollten das Problem in jedem Fall in einer Reifenfachwerkstatt begutachten und eine Probefahrt durchführen lassen.
    Beste Grüße ,
    AMO

  2. Guten Tag Herr Ungerer,
    ich kann Ihren Preisschmerz bei den Oldtimerreifen sehr gut nachempfinden. Leider kann ich Ihnen zu dieser sehr speziellen Frage aber keine wirklich befriedigende Antwort liefern. Bei TÜV/Dekra, etc einen echten Spezialisten für dieses Thema zu finden, wird schwer sein. Am ehesten würde ich mich an eine auf US-Oldtimer spezialisierte Werkstatt wenden und/oder online Kontakt zu anderen Corvette-Fans aufnehmen. Im https://www.corvetteforum.de/ sind die Chancen ganz gut, fachkundige Leidensgenossen zu finden.
    Beste Grüße,
    AMO

  3. Guten Tag Herr Stolzenhain,

    bei Winterreifen können Sie auf Reifen mit einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit (wie z.B. V-Index) umrüsten, wenn im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber angebracht ist, der die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Reifen zeigt (beim V-Index 240 km/h). Diese Aufkleber bekommen Sie direkt beim Reifenhändler oder z.B. bei Amazon.
    Beste Grüße,
    AMO

  4. Hallo , ich habe Winterreifen 235 55 R17 99H benutzt, danach habe ich 235 55 R17 103W Allwetter Reifen gekauft. Das Problem ist jetzt: bei 120 bis 140 km/h kommen Geräusche, ab 140 km/h wieder leise. Wenn ich nur Gas gebe kommen Geräusche.
    Ich habe andere Reifen probiert, kein Problem. Wo ist das Problem ?

  5. Hallo

    Ich fahre eine Corvette C 3, die laut FzgSchein die Größe 225/70R15 86 W(V), bzw 235/60R15 86W(V)

    Diese Reifen werden nach meiner Recherche nur noch von 1 Hersteller mit Preisen ab € 500.-/Stück gehandelt

    Dieser 45-jährige Oldtimer wird nur zum cruisen „benutzt“, schon absolut gar nicht über 189km/h

    Welche Alternativen gibt es ?

    Grüße

  6. Hallo, lt Kfz Schein darf i h Reifen 215/50 18 92 W fahren.
    Höchstgeschwindigkeit meines PKW 198. Kann ich Winterreifen der Grösse 215/50 18 V aufziehen?
    Udo

  7. Hallo
    Habe 4 winterreifen 235/45/18 in der Werkstatt liegen, kann ich diese auf einer 17 Zoll Felge 225/45/17 auflegen lassen.
    Danke und Gruß
    Holger

  8. Hallo Mick,
    wenn alle Reifen den geforderten Geschwindigkeitsindex erfüllen oder sogar übererfüllen können Sie das.
    Beste Grüße
    AMO

  9. Hallo zusammen,
    Bei meinem Opel ist auf dem Reifen 94V , Problem den Reifen welchen ich möchte bzw der zu meinen restlichen Reifen passt, bekomme ich so leider nicht. Kann ich eine Alternative zu 94V bzw. dem V nehmen?

    Danke im Voraus!

  10. Hallo,
    In meinem Fahrzeugschein ist 225/55/97 Y bei den Reifen eingetragen.

    ATU bot mir reifen mit 101W an
    Auf Mein Audi A6

    225/55/17/ 101W an.
    Sind diese für meinen Fahrzeug zugelassen?

    Besten Dank für eure Hilfe

  11. Hallo, ich habe eine Frage und zwar, darf ich hinten 92V haben und vorne 96V (laut Fahrzeugschein muss man 92V montieren)??danke!

  12. Hallo, in meiner Zulassung steht die Reifengröße 215/55/17 94W im COC steht zusätzlich 215/60/16 95V – kann ich in der Dimension 215/55/17 dann auch V Reifen fahren?

  13. Hallo,
    In meinem KFZ-Schein ( Audi A4 ) steht eine Höchstgeschwindigkeit von 197 KmH.
    Für die Reifen ist dort aber 92 W eingetragen, das hieße aber bis 270 KmH.
    Welche Tragfähigkeitsklasse muss ich bei Winterreifen berücksichtigen?
    Danke für die Rückmeldung.

  14. Hallo. Bei mir im Fahrzeugschein eingetragen 91 W.
    Ich möchte Allwetterreifen kaufen. Mit diesem Index finde ich nur Sommerreifen. Was mache ich jetzt?
    MfG
    Katharina

  15. Hallo! Das ist ja alles schön ausführlich! Aber bitte wo bekomme ich einen Aufkleber für mein Auto mit „270“ – also Geschwindigkeitsindex W?
    Bis 240 sind sie überall zu haben….
    Wäre dankbar für die Auskunft!

  16. Hallo, unser Anhänger hat 4 Winterreifen montiert 175/70R 13 82Q müssen altersbedingt gewechselt werden. Welchen Reifentyp (Sommer oder Winter) muss ich montieren ?
    Muss der Geschwindigkeits Index wirklich Q sein bei einem Anhänger ?

  17. Guten Tag Herr Wendler,

    ich komme bei Ihrem Fahrzeug auf 145 + 6,5 + 0,01 * 145 = 152,96 km/h nach der alten Formel (Fahrzeuge vor dem 1.Mai 2009) und auf nur 145 km/h, sollte ihr Auto nach dem 1.Mai 2009 zugelassen sein. In beiden Fällen wären Reifen mit Q-index ausreichend.

    Vielleicht drucken Sie sich das PDF der GTÜ https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf mal aus und weisen den Gutachter darauf hin, dass er sich gerne selbst informieren sollte. Dafür wird er ja bezahlt. Formeln stehen auf Seite 3.

    Wenn der TÜV-Gutachter das auch nicht akzeptiert, geben Sie mir gerne Rückmeldung. Das wäre ein spannende Geschichte.

    Beste Grüße,
    AMO

  18. Bei unserem Suzuki-Alto ist eine Höchstgeschwindigkeit von 145 km/h und Geschwindigkeitsindex S eingetragen. Die montierten Reifen haben aber nur Q.
    Lt. Ihrer Ausnahmformel sollte das reichen. Der TÜV hat das aber bemängelt.
    Auf der Suche nach Ihrer Quellenangabe bin ich auf das 90-seitige Dokument
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0023:20060101:DE:PDF
    gestoßen. Leider finde ich diese Formel nicht. Könnten Sie mir bitte bei der Suche nach einer offiziellen Quelle helfen.

  19. Guten Tag Martin,
    wenn die Reifen einen höheren Geschwindigkeitsindex haben, als im Fahrzeugschein gefordert, ist das unproblematisch. Sie müssen dafür nichts eintragen lassen, solange die selbst nicht abweicht. Hier lohnt sich auch ein Blick in die CoC der Fahrzeugpapiere: Dort sind die alternativ erlaubten Reifengrößen aufgeführt.

    Beste Grüße,
    AMO

  20. Hallo,

    wenn im Fahrzeugschein steht, für Vorne und Hinten: 195/65 R15 91T

    darf ich dann überhaupt Reifen mit Index U oder H oder V fahren?
    oder muss ich das vom TÜV eintragen lassen?

    Danke und Grüsse, Martin

  21. Guten Tag Mac Zagge,
    für eine Laufrichtungsbindung gibt es keine einheitliche Regel. Das kann jeder Hersteller individuell handhaben. Es ist also nicht so, dass Reifen ab einem bestimmten Geschwindigkeitsindex in jedem Fall laufrichtungsgebunden sind.
    Laufrichtungsgebundene Reifen haben meist ein V-Profil, das für bessere Haftreibung und für den besseren Abtransport von Wasser und Matsch (speziell bei M&S / Winterreifen) sorgen soll. Geringere Abrollgeräusche können ein willkommener Nebeneffekt sein. Ob der Reifen laufrichtungsgebunden ist, erkennen Sie an der Aufschrift „Rotation“ und dem entspechenden Richtungspfeil.

    Beste Grüße,
    AMO

  22. Es heißt, Sommerreifen für höhere Geschwindigkeitsklassen sind laufrichtungsgebunden.
    Welche Geschwindigkeitsklassen sind konkret gemeint?

  23. Guten Tag Nico,
    wenn der Reifen (Dimension) in Ihren Fahrzeugpapieren zugelassen ist, können Sie ihn auch mit einem höheren Geschwindigkeitsindex fahren. Ein niedriger Geschwindigkeitsindex als für Ihr Fahrzeug gefordert wäre nicht möglich. Vielleicht hat das der freundliche Herr vom TÜV verwechselt.

    Gruß,
    AMO

  24. Hallo
    Mein Wagen ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 220 km/h angegeben.
    Ich habe mir jetzt neue Felgen bestellt, mit den passenden Y Reifen.
    Der freundliche Herr beim TÜV meinte nun, dass ich nur W Reifen fahren dürfte. Ist das richtig?

  25. Hallo Chris,
    wie (fast) immer, wenn es um Normen geht, ist das ein europäisches Thema. Tatsächlich sind VR und ZR keine Bezeichnungen, die dem aktuellen Schema nach ECE-R 30 folgen. Das bedeutet nicht, dass man solche Reifen nicht mehr kaufen oder verwenden könnte.
    Um es mit den Worten des ADAC zu sagen: „Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 240 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen sind nicht entsprechend ECE-R 30 genormt und werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifikationen des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Es sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an. “
    Beste Grüße,
    AMO

  26. Der Hinweis ZR-Reifen entsprächen keiner aktuellen Norm ist doch völlig falsch, oder? Jeder, der einen Porsche, R8 o.ä. fährt, darf gar keinen anderen Reifen draufziehen. Oder gibt es inzwischen andere Bezeichnungen für Hochgeschwindigkeitsreifen, die ich evtl. nicht kenne? Ich fahre seit 20 Jahren diese Art Autos und dementsprechend auch die Reifen mit genau dieser ZR-Bezeichnung.

    Danke und Gruß,
    Chris

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