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Winterreifen-Falle für Italien-Urlauber: Falscher Geschwindigkeitsindex kann bis zu 1.695 Euro kosten.

Wer mit dem Auto nach Italien fährt und noch Winterreifen montiert hat, sollte jetzt besonders vorsichtig sein: In Italien ist es – anders als in Deutschland – ab dem 15. April 2025 nicht erlaubt, mit Winterreifen zu fahren, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als im Fahrzeugschein gefordert.

Harte Strafen
Eine Schonfrist von einem Monat räumen die Italiener dabei ein, doch ab dem 15. Mai 2025 können im Fall einer Kontrolle saftige Strafen fällig werden. Zwischen 420 Euro und maximal 1.695 Euro kann ein Verstoß gegen die Winterreifen-Regelung kosten, erklärt gazzetta.it. Zudem kann das Zulassungsdokument eingezogen werden.

Was bedeutet die Regelung in Italien für Ganzjahresreifen / Allwetterreifen?
Wenn die Reifen die erforderliche (oder eine noch höhere) Geschwindigkeitsfreigabe aufweisen, können Sie damit auch nach dem 15. Mai in Italien fahren, ohne eine Strafe zu riskieren.

Gut zu wissen: Diese Regelung ist nicht neu (Rundschreiben Nr. 1049 vom 17. Januar 2014 des italienischen Verkehrsministeriums) und trotzdem kennen viele deutsche Autofahrer sie nicht. Ein Grund könnte sein, dass es in Deutschland eine Ausnahmeregelung für Winterreifen gibt.

Bevor Sie vor Ihrer nahenden Italienreise hektisch Sommerreifen aufziehen, sollten Sie nochmal die Reiseroute prüfen: Die Straßenverhältnisse der hochgelegenen Südtiroler Passstraßen (z.B. Stilfserjoch) können aufgrund der niedrigen Temperaturen nahe 0°C bis in den Juni hinein recht winterlich sein.

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